Samstag, 10. November 2012

Mordfall Nadine Ostrowski und Verfahren am AG Lünen/ z.K. Michael Schulte, Michael Schneider, Norbert Baasner, Oliver Roggow, Rüdiger Hubrach, Thomas Folchmann, Thomas Stryak, Thomas Voll, Ulrich Oehrle

Die Versuche, den Lüner Richter Ulrich Oehrle zu einem rechtsabschneidenden Verfahren gegen mich zu nötigen, werden von den Hinterleuten des Mordes an der Nadine Ostrowski fortgesetzt, siehe dazu
u.a.:

http://anarchisten-boulevard.blogspot.de/2012/11/winfried-sobottka-richter-ulrich-oehrle.html

und nun auch:



Natürlich ist es absoluter Unsinn zu fordern, man solle mir rechtliches Gehör einfach verweigern und mich einfach so verurteilen, aber es ist natürlich ein hervorragender Beweis dafür, wie sehr den Mädchenmördern doch die Angst im Nacken sitzt, siehe dazu u.a.:


Ich nehme an, dass weder mein Pflichtanwalt Dr. Norbert Plandor, noch der zuständige Richter Ulrich Oehrle ein Interesse daran haben, dass das Verfahren überhaupt stattfindet, denn natürlich wissen beide, dass ich nicht mehr nach dem Knappmann-Verfahrensstil zu überrollen bin, da ich mittlerweile umfassende Erfahrung mit deutscher Schmieren-Strafjustiz gemacht habe, hervorragendes Material zu meiner Entlastung und zur Belastung des Staates verfügbar habe, mir eine taugliche Prozess-Technik erarbeitet habe, siehe:


und schon sehr weit darin gekommen bin,  Beweismaterial in eine Form zu bringen, die sich sowohl sehr gut für Soft-Faxe eignet, als auch für Internetdarstellungen und Downloadangebote, siehe z.B.:


und



Auch wenn Dr. Plandor mir eine Erklärung dafür bot, dass er am 09. November 2012 krankheitsbedingt nicht reisefähig gewesen sei, so muss ich doch feststellen, dass die gebotene Erklärung ebensogut ein herbeigeführter Vorwand wie eine echte Begründung gewesen sein kann.

Sicherlich ist es so, dass meine Verfahrensvorbereitung noch nicht perfekt abgeschlossen war - insofern kommt mir die Terminverschiebung nicht völlig unpassend, aber es war durchaus so, dass ich das Verfahren anders hatte beginnen können, als ein deutscher Amtsrichter sich das üblicherweise so vorstellt: Mit einigen Beweisvorlagen und einigen Beweisanträgen, die gesessen hätten.

Nun, ich werde jedenfalls keine 14 Tage mehr benötigen, um perfekt vorbereitet zu sein, und der Umstand, dass ich PDF-Files als Soft-Faxe versenden kann, kommt mir natürlich hinsichtlich der Kostengestaltung sehr entgegen.

An einer weiteren Verfahrensverschiebung bin ich also keineswegs interessiert, und ich werde nach Abschluss der Vorbereitungen beantragen, mir eine zweite Pflichtverteidigung zuzuweisen, um die Gefahr zukünftiger Verfahrensverschiebungen aufgrund einer Erkrankung der Pflichtverteidigung deutlich zu reduzieren. Das wird nicht der einzige Antrag im Vorverfahren sein, ich werde auch noch ein paar andere Dinge beantragen...

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich habe so einiges mit dem hochkriminellen Staat zu klären, das dürfte dem Gericht und der Pflichtverteidigung schon aufgrund der vor dem 09. November an sie gesandten Soft-Faxe klar geworden sein, und ich will das, was zu klären ist, auch geklärt haben. Anders als beim Termin am 07.05. 2007 wird es dieses Mal auch nichts nützen, wenn der Staatsschutz wieder einen seiner Schläger ins Publikum setzt, der Richter und Staatsanwalt permanent bedrohlich ansieht, damit sie davor zurückschrecken, auf den Mordfall Nadine überhaupt einzugehen.

Einmal ist immer das erste Mal, und dieses erste Mal steht nun bevor: Die Entlarvung hochkrimineller Staatsorgane in einem Prozess an einem kleinen Amtsgericht.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

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